Förderung

Förderung für die Erhaltung gefährdeter einheimischer landwirtschaftlicher Nutztierrassen in Bayern:

(Stand Januar 2023)


Zu beachten / Wichtigste in Kürze bei Original Braunvieh:

  • Mitglied bei einem Zuchtverband, der die Rasse im Zuchtbuch führt
  • Mitglied beim LKV und Leistungsmessung
  • Maximaler Fremdblutgenanteil von 12,5%
  • OB Kennzeichnung im RDV zum 01. April (Stichtag)
  • Tier muss zum Stichtag in der HI-tier beim antragstellenden Betrieb registriert sein


Förderbetrag:

  • Mutterkuh: €140,-
  • Milchkuh: € 400,-
  • Stier gekört: € 300,-


Antragstellung ausschließlich über i-BALIS:

Förderantrag:

  • 5 Jahre Verpflichtungszeitraum
  • Durchschnittliche Stückzahl darf nicht unterschritten werden
  • Förderantragstellung möglich von 01.11.-31.12.


Zahlungsantrag:

  • Jährlich muss der Zahlungsantrag gestellt werden
  • Beantragung der Einzel-Tier-Ohrmarkennummer
  • Zahlungsantragstellung möglich von 01.09. - 31.10


Merkblatt zur Förderung der Erhaltung gefährdeter einheimischer landwirtschaftlicher Nutztierrassen in Bayern unter:

https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/foerderung-von-massnahmen-zur-erhaltung-gefaehrdeter/index.html


Förderwegweiser:

www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser


Ansprechpartner sind die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) mit Sachgebiet L 2.3.T